Sitzungszwang: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Normen== ==={{GO}}=== '''Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde''' '''2. Abschnitt Geschäftsgang''' * {{GO 47}} Sitzungszwang;…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Nach {{GO 47}} Abs. 1 beschließt der Gemeinderat in Sitzungen. | ||
==Normen== | ==Normen== |
Version vom 31. März 2020, 16:36 Uhr
Nach GO Art. 47 Abs. 1 beschließt der Gemeinderat in Sitzungen.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
2. Abschnitt Geschäftsgang