Nicht wirtschaftlicher Verein: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== ==={{GG}}=== * {{GG 9}} ==={{BGB}}=== * {{BGB 21}} Nicht wirtschaftlicher Verein Kategorie:Vereinsrecht“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts ({{BGB 21}} [[Nicht wirtschaftlicher Verein]]). | ||
+ | |||
==Normen== | ==Normen== | ||
Version vom 28. März 2020, 15:25 Uhr
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein).