Ausgangssperre: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Ausgangssperre kann aufgrund {{{IfSG 28}} verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Eine Ausgangssperre kann aufgrund | + | Eine [[Ausgangssperre]] kann aufgrund {{IfSG 28}} verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen. |
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 28. März 2020, 06:49 Uhr
Eine Ausgangssperre kann aufgrund IfSG § 28 verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.