Detektiv: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Untreue]]: "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen [[Untreue]] zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref> | * [[Untreue]]: "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen [[Untreue]] zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2020, 11:47 Uhr
Siehe auch
- Untreue: "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref>
Fußnoten
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