Windenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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* Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber,  Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff.
 
* Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber,  Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff.
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Version vom 9. August 2019, 11:23 Uhr

Regionalplanung

Nach dem seit 1999 verbindlichen Regionalplanziel B X 5.2 (Änderungen im Jahr 2002) sollen Windenergieanlagen in der Region Oberfranken-West in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. In den übrigen Gebieten in der Region Oberfranken-West sind überörtlich raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 für die Erstellung eines neuen Windenergiekonzeptes für das Regionsgebiet ausgesprochen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Mittlerweile wurde das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplanziels B V 2.5.2 (neu) “Windenergie“ eingeleitet (siehe “Aktuelles“).<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Die bisherigen Festlegungen im Regionalplan Oberfranken-West im Bereich Windenergie können Sie den nachfolgenden Auszügen des Regionalplans entnehmen<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>:

Ausschnitt aus dem Kapitel B X Energieversorgung

5 Erneuerbare Energien

"5.1 Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit für die wirtschaftliche Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie sowie sonstigen erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Auf den Einsatz von Biogas und die Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse soll insbesondere im Frankenwald hingewirkt werden.

5.2 Windenergieanlagen sollen innerhalb der Region in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. Lage und Ausdehnung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestimmen sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. Die in den Gebieten Nr. 1 bis 4 und 9 zu errichtenden Windenergieanlagen dürfen eine Gesamthöhe von 100 m über Grund nicht überschreiten.

Nicht Bestandteil der Vorbehaltsgebiete sind Wälder und Abstandsflächen von 50 m zum Wald, auch wenn sie innerhalb der zeichnerischen Darstellung liegen.

In den Vorranggebieten soll der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsgebieten kommt der Nutzung der Windenergie ein besonderes Gewicht zu.

In den übrigen Gebieten der Region Oberfranken-West sind überörtliche raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt insbesondere dann vor, wenn die ausreichende Windhöffigkeit durch Windmessungen oder entsprechende Computersimulationen festgestellt ist und die ökonomische und ökologische Eignung der Fläche nachgewiesen ist."<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Kapitel%20BX_Ziele.pdf</ref>

Genehmigung

Windenergieanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Bei einer Gesamthöhe von 50 m und weniger bedürfen sie einer eigenständigen Baugenehmigung<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 abgerufen am 12.05.2014 - 15:44 uhr</ref>.

Die BImSchG-Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein, z.B.:

Vereinfachtes Verfahren

Im Regelfall gilt für weniger als 20 Windkraftanlagen mit mehr als 50m Höhe nach 4. BImSchV das sog. vereinfachte Verfahren (nur behördenintern - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung). Die gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist beträgt 3 Monate<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>.

Bedingungen, Auflagen, Befristungen, Auflagenvorbehalte

Um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen, kann die Genehmigung

1. unter Bedingungen erteilt

2. mit Auflagen verbunden

3. auf Antrag befristet erteilt und

4. mit Einverständnis des Antragstellers mit einem Auflagenvorbehalt verbunden werden.<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>

Immissionsschutz<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>

  • Einhaltung von Grenzwerten (Lärm, Schattenwurf)
  • Festlegung von Lärmmessungen
  • Abschaltung bei Grenzwertüberschreitungen
  • Synchronisierung der Befeuerung und sichtweitenabhängige Regelung der Leuchtstärke

Baurecht<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>

  • Rückbauverpflichtung nach Betriebseinstellung
  • Sicherheitsleistung
  • Abschaltung bei Eisansatz
  • Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen

Flugsicherheit<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>

  • Tag-und Nachtkennzeichnung

Naturschutz<ref>Quelle: http://www.energieportal-mittelhessen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/9._Klimaschutzforum/Pr%C3%A4sentation_Windkraftgenehmigung_van_den_Berg.pdf#page=1&zoom=auto,-211,485 - abgerufen am 12.05.2014 - 15:50 Uhr</ref>

  • Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
  • evtl. zeitweise Abschaltung bei
    • Vogelzug
    • Fledermausaktivitäten
  • Anlegen von Brachflächen

Normen

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Baugesetzbuch (BauGB)

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

Fachaufsätze

  • Björn Krug und Dr. Christian Rathgeber, Strafrechtliche Risiken bei kommunaler Wertschöpfung durch Windenergieanlagen, KommJur 2014, 47 ff.

Überregionale Presse

Regional

Global

Links

Einzelfälle

Siehe auch

Fußnoten

<references />

Publikationen