Angebotsfrist (Offenes Verfahren): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Die Frist für den Eingang der Angebote ([[Angebotsfrist]]) beträgt nach {{VgV 15}} Abs. 2 beim [[Offenes Verfahren|offenen Verfahren]] mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 7: Zeile 8:
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 +
</noinclude>

Version vom 15. Juli 2019, 21:13 Uhr

Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt nach VgV § 15 Abs. 2 beim offenen Verfahren mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

Normen

Siehe auch