Offenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Das offene Verfahren ist nach {{GWB 119}} Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.<noinclude>
 +
 +
==Normen==
 +
* {{GWB 119}} Abs. 3
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
Zeile 5: Zeile 9:
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 +
</noinclude>

Version vom 15. Juli 2019, 20:00 Uhr

Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Normen

Siehe auch