Umgehungsverbot (Vergabe): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Die Wahl der Methode zur [[Schätzung des Auftragswerts|Berechnung des geschätzten Auftragswerts]] darf nach {{VgV 3}} Abs. 2 Satz 1 nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der {{VgV}} zu umgehen.<noinclude>
+
Die Wahl der Methode zur [[Auftragswert (Vergabe)|Berechnung des geschätzten Auftragswerts]] darf nach {{VgV 3}} Abs. 2 Satz 1 nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der {{VgV}} zu umgehen.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 15. Juli 2019, 15:18 Uhr

Die Wahl der Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts darf nach VgV § 3 Abs. 2 Satz 1 nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der Vergabeverordnung (VgV) zu umgehen.

Normen