Dienstleistungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Juli 2019, 09:39 Uhr

Als Dienstleistungsaufträge gelten nach GWB § 103 Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter GWB § 103 Absätze 2 und 3 fallen.

Normen

Siehe auch