Stadtratssitzung-2016-01-12-TOP-04 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | ThMü: Der Ladung lag eine veraltete Satzung aus 2005 bei und die Gebühren sind sowieso neu zu kalkulieren. Deshalb soll die Entscheidung verschoben werden. |
Aktuelle Version vom 6. November 2018, 17:53 Uhr
Projekt | Projekt::Friedhof Burgkunstadt |
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Stichwort | Stichwort::Friedhofs- und Bestattungssatzung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Die Satzungsänderung wird verschoben auf die Februar - Sitzung. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::16/5 |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Wenn zusätzlich zur „Trauerfeier“ in den Räumlichkeiten des Bestatters die Trauergäste den Verstorbenen im wahrsten Sinne des Wortes das letzte Geleit zu geben und dem Verbringen der Urne in das Erdreich beizuwohnen. liegen die Voraussetzungen für eine gebührenpflichtige Aussegnung vor. Deshalb sollte die „Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt“ entsprechend angepasst werden.
Diskussion
ThMü: Der Ladung lag eine veraltete Satzung aus 2005 bei und die Gebühren sind sowieso neu zu kalkulieren. Deshalb soll die Entscheidung verschoben werden.