Universität Bayreuth: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Universität Bayreuth ist einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Universität wird durch ihren Präsidenten gesetzlich vertreten.
 
Die Universität Bayreuth ist einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Universität wird durch ihren Präsidenten gesetzlich vertreten.
  
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das [[Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst|Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst]]
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Zuständige Aufsichtsbehörde ist das [[Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst|Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst]].

Version vom 2. August 2013, 07:43 Uhr

Die Universität Bayreuth ist einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Universität wird durch ihren Präsidenten gesetzlich vertreten.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.