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===04 Aufhebung der Werbeanlagensatzung=== | ===04 Aufhebung der Werbeanlagensatzung=== |
Version vom 12. Januar 2018, 09:52 Uhr
Stadtratssitzung
am: Dienstag, 09. Januar 2018 um 19:45 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bekanntgaben
02 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl; Aufstellungsbeschluss
Projekt | Projekt::Lerchenbühl |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren |
Straße | Straße::Schaftrieb |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2018-01-09 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2018/01/09 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt gem. § 1 Abs. 3 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes Lerchenbühl. Das Planungsgebiet umfasst das das gesamte Grundstück Flst.Nr. 1432 der Gemarkung Burgkunstadt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB aufgestellt. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist mit dem Antragsteller abzuschließen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Mit 1 Gegenstimme beschlossen (ThMü) |
Maßnahmen | Maßnahme::Prüfung IB-Miller: Sind Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichend |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Diskussion
AlHa: Sind die Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichend?
Hr. Fu: Wird von IB Miller geprüft
ThMü: Es ist richtig, dass Flurstück 1432 nach BauGB § 13b (5/17) erschlossen werden könnte. Aber gerade dieses Beispiel zeigt auch die Mängel dieses Gesetzes und die sich daraus ergebenden Folgefehler. § 13a diente zur Beschleunigung der Bebauung im Innenbereich. Mit 13b wollte man für die Ballungsgebiete auch ein beschleunigtes Verfahren für den Außenbereich bereitstellen.
Allerdings wurde keine räumliche Begrenzung in das Gesetz geschrieben und der Verzicht auf die Umweltprüfung, die im Innenbereich noch tolerabel ist, wurde auch im Außenbereich beibehalten. ( dies verstößt wahrscheinlich gegen europäische Gesetzgebung ). Außerdem widerspricht dieses Verfahren dem propagierten Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar / Tag ( statt 66 H/ Tag) zubegrenzen. In Bayern haben inzwischen über 25 000 Menschen ein Volkbegehren unterschrieben mit dem entsprechenden Ziel in Bayern den Flächenverbrauch von 13 auf 5 Hektar zu begrenzen. Da Burgkunstadt erst ein neues Baugebiet mit 10 Bauplätzen in 200 m Entfernung auf den Weg gebracht hat, besteht keine Notwendigkeit, zur weiteren Ausdehnung und Naturzerstörung.
Damit wären wir auch bei zweiten Punkt – der Umweltverträglichkeit : Burgkunstadt gibt Millionen für ein Hochwasserschutzkonzept aus. Aber hier soll ohne Prüfung ein sehr sensibler Bereich versiegelt werden. Am Ende des Wendehammers verläuft eine Wasserableitung die nicht beschädigt werden darf. Den Anwohnern wurden Steilböschungen verboten weil sonst das Wasser zu schnell abfließen würde. Ein Versickern des Oberflächenwassers ist wie beim restlichen Lerchenbühl wohl nicht möglich. Sind die Abwasserkanäle auf ein zusätzliches Volumen von + 15% plus Reserve ausgelegt? Wenn Sie dem Vorhaben zustimmen sollten, müsste meiner Meinung nach auf alle Fälle eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, auch wenn das nicht vorgeschrieben ist.
Und ein drittes Argument spricht gegen die Genehmigung : die Hauseigentümern am Schaftrieb haben ihre Grundstücke extra deswegen gekauft, weil sie am Ende des Ortes liegen – ganz ohne Verkehr – unmittelbar an der Natur : die Rehe kommen bis zur Grundstücksgrenze !!! Dies war auch dem Bebauungsplan so zu entnehmen.Das Ganze bedeutet einen Vertrauensbruch und auch einen Wertverlust für die Grundstücke.
03 Bebauungsplan "Auwiese"; Abwägung, Satzungsbeschluss
Projekt | Projekt::Auwiese |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Satzungsbeschluss |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2018-01-09 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2018/01/09 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Abwägung gem. den Vorschlägen des Büros TB Markert vom 18.12.2017.
Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung des heutigen Abwägungsergebnisses den Bebauungsplan mit der Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.12.2017, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
04 Aufhebung der Werbeanlagensatzung
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Werbeanlagensatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf. Die Verwaltung wird beauftragt
- Einstimmig beschlossen
05 Sanierung des Alten Brauhauses und des Lehrerwohnhauses in Mainroth; Vergabe von Planungsleistungen
Projekt | Projekt::Altes Brauhaus Mainroth |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Mainroth |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2018-01-09 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beauftragt auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.12.2017 Herrn Architekten Georg Schilling, Nelkenstr. 11, 96142 Hollfeld mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 für die Sanierung des Alten Brauhauses und Lehrerwohnhauses in Mainroth.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::43189 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn::Georg Schilling Architekt |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
06 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH - Bestellung eines neuen Abschlussprüfers