Europol: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
<references/> | <references/> | ||
− | [[Kategorie:Europarecht]]</noinclude> | + | [[Kategorie:Europarecht]] |
+ | [[Kategorie:Polizei- und Sicherheitsrecht]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 17. Dezember 2017, 17:14 Uhr
Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken. (AEUV Art. 88 Abs. 1)
Normen
Siehe auch
- europäische Polizeiakademie
- Frontex
- Schengener Informationssystem
- Schleierfahndung<ref>Siehe hierzu Gallwas, Hans-Ullrich; Lindner, Josef Franz; Wolff, Heinrich Amadeus. Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht (Rechtswissenschaft heute) (German Edition) (Kindle-Position 934). Richard Boorberg Verlag. Kindle-Version.</ref>
- TECS
Fußnoten
<references/>