Aufgaben der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Dezember 2017, 21:57 Uhr

Normen

  • PAG Art. 2 Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.