Stadtratssitzung-2017-04-04: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. April 2017, 14:59 Uhr
Bauausschuss
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 04. April 2017 um 18:30 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Stellungnahme zum Bebauungsplan "Siebenbürgen" des Marktes Mainleus
- Keine Stellungnahme
- Einstimmig beschlossen
02 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 1605/23 der Gemarkung Burgkunstadt (Finkenschlag 4)
- Einstimmig beschlossen
03 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 168/16 der Gemarkung Weidnitz (Im Äckerlein 1)
- Einstimmig beschlossen
04 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 149/1 der Gemarkung Neuses a.M.
+ Mit einer Gegenstimme (ThMü) beschlossen
05 Umbau eines best. Wohnhauses mit Anbau eines Wintergartens und Dachterrasse auf dem Grundstück Flst.Nr. 10/1 der Gemarkung Neuses a.M. (Zehntweg 1)
- Einstimmig beschlossen
06 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2017
- Einstimmig beschlossen
Stadtrat
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Stadtrates am: Dienstag, 07. März 2017 um 19:00 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen: HPMa, SaHe, UlKo, AlHa, BeVo Öffentlich:
TOP-01 Bekanntgaben
Projekt | Projekt::Schulberg |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Ideenwettbewerb |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Von der Bürgermeisterin vorgetragen:
Ausschreibungstext ist mit der Regierung abgestimmt. Förderantrag wurde am 29.03.17 eingereicht, um mit der Ausschreibung der Verfahrensberatung zu beginnen, Text dafür soll diese Woche noch fertig gestellt werden. Dann sind die Angebotsfristen abzuwarten, dem Stadtrat vorzulegen und zu beschließen. Ausschreibung des Wettbewerbs ist auszuafrbeiten, Preis ist festzulegen und zu vergeben. Dann kann mit dem Bau begonnen werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
01a Bekanntgabe Haushalt genehmigt
Projekt | Projekt::Haushalt 2017 |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Haushalt |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Haushalt 2017 wurde vom Landratsamt genehmigt. Das Genehmigungsschreiben wurde von der Bürgermeisterin verlesen. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
02 Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes für den Friedhof Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Friedhof Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Friedhof |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat nimmt von dem von Herrn Stromer vorgestellten langfristigen Konzept zur Um- bzw. Neugestaltung des Friedhofes Burgkunstadt Kenntnis. Die einzelnen Maßnahmen sollen entsprechend der flächentechnischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt sukzessive umgesetzt werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Entwicklungskonzept:
- Erhalt + Neuschaffung von grabfreien Plätzen für Sitzbänke, Ruhe, Bäume
- Erhalt und Weiterentwicklung der vorhandenen Baumreihen durch Ersatz- und Neupflanzungen als gestalterisches „Rückgrat“
- Grundsatz bei Baum-Neupflanzungen:große Baumarten (-> parkartiger Charakter)statt kleinkroniger Arten; darunter Rasen
- Schaffung von Bereichen für Gemeinschaftsgräber (Sarg+Urne)
- Schaffung eines „Friedwald“-Bereiches
- Wege: Asphalt; nur punktuelle Sanierung
- Starkregen-Wasser: Aufbau eines Ableitungssystems in eine Retentions-Mulde
Diskussion
Gemeinschaftsgräber: Ohne Pflege für den Besitzer, anonym
03 Umbau und Erweiterung des Evangelischen Kindergartens zur Errichtung einer 3. Gruppe für die Betreuung der 3-6-Jährigen
Projekt | Projekt::Evangelischer Kindergarten |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Kinderbetreuung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::1. Der Stadtrat genehmigt die vom Architekturbüro H2M, Kulmbach vorgestellte Planung und Kostenberechnung für die Erweiterung und den Umbau/die Sanierung des Evangelischen Kindergartens im Rahmen der Errichtung einer 3. Gruppe für die Betreuung der 3-6-Jährigen.
2. Der Stadtrat beschliesst, die nicht durch staatliche Förderung und Anteilsfinanzierung durch die Evangelische Kirchengemeinde gedeckten Kosten entsprechend dem vorgestellten Finanzierungskonzept zu übernehmen. 3. Der Stadtrat stimmt der Kostenvereinbarung mit der Evangelischen Kirchengemeinde über eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 60.000 EUR (40.000 EUR Erweiterung und 20.000 EUR Umbau/Sanierung) zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des entsprechenden Vertrages.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Alle 3 TOPS wurden einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::922.263 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Seit Jahren wird eine Notgruppe betrieben. Deshalb sind der Erweiterungsbau, sowie im Zusammenhang anfallende Renovierungsmaßnahmen durchzuführen:
Gruppenraum mit Sanitärraum, Garderobe und Intensivraum
Verbesserung der Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Räumen
Zusätzlicher Intensivraum (von der Regierung Ofr gefordert)
Erweiterung und Umbau/Sanierung
Gesamt - Kosten 922.263,92
Förderung 384.748,37
Anteil Evangelische Kirchengemeinde 60.000,00
Anteil Stadt 477.515,55
Diskussion
ThMü: Nach welchen Kriterien erfolgt die Förderung?
HeEb: Nach der Finanzkraft der Kommunen, mindestens 70 % Neubauförderung, mind. 50 % Sanierungsförderung
04 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Seewiese; Abwägung; Satzungsbeschluss
Projekt | Projekt::Seewiese |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Bebauungsplan |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::1. Der Stadtrat beschließt die Abwägung gem. den Vorschlägen des Architekturbüros Ulrich, Hausen, vom 27.03.2017.
2. Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Seewiese in der Fassung vom 07.03.2017 samt Begründung vom 07.03.2017 unter Berücksichtigung des heutigen Abwägungsbeschlusses als Satzung.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Mit 3 Gegenstimmen beschlosen (ThMü, VrFl, EdBe) |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt. Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen. Nachbargemeinden wurden am Verfahren beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Eingaben vorgebracht.
Diskussion
05 Ergänzung des Beschlusses der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"
Projekt | Projekt::Sanierungsgebiet Altstadt Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Sanierungsgebiet |
Straße | Straße::Bahnhofstraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in der Fassung vom 13.09.2016. Die Sanierung des Gebietes soll nach § 142 Abs. 3 BauGB innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Diskussion
06 Ergänzung des Beschlusses der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"
Projekt | Projekt::Sanierungsgebiet Bahnhofstraße |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Sanierungsgebiet |
Straße | Straße::Bahnhofstraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2016. Die Sanierung des Gebietes soll nach § 142 Abs. 3 BauGB innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Diskussion
07 Änderung des Gebietes der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach
Projekt | Projekt::Gebietsänderung |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Redwitz |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt folgende Änderung des Gebietes der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach und der Stadt Burgkunstadt:
1. Aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, wird das Grundstück Flst.Nr. 149/1 mit einer Fläche von 1.708 m² ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d. Rodach, eingegliedert. 2. Weiterhin wird aus der Gemarkung Neuses a.M., Stadt Burgkunstadt, eine Teilfläche von ca. 166 m² aus dem Grundstück Flst.Nr. 148 (Weg) ausgegliedert und in die Gemarkung Redwitz a.d.Rodach., Gemeinde Redwitz a.d.Rodach, eingegliedert. Die Gemeinde Redwitz hat für die erhaltene Mehrfläche von ca. 166 m² eine Entschädigung von 1,30 Euro pro Quadratmeter (Bodenrichtwert) zu leisten.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Beide Punkte wurden mit 3 Gegenstimmen beschlossen (WoSi, MaHe, ThMü) |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 149/1 der Gemarkung Neuses a.M. eingereicht. Melderechtlich Probleme,Zufahrt erfolgt von Redwitz aus – das Baugrundstück selbst liegt aber im Stadtgebiet von Burgkunstadt. Vorschlag vom Gemeindetag: Gemeindegrenzänderung, Baugrundstück der Gemeinde Redwitz angliedern.
Ebenso eine Teilfläche des Weges aus dem städtischen Weg Flst.Nr. 148 ca. 166 m². Die Gemeinde Redwitz soll eine Entschädigung von ca. 166 m² x 1,30 Euro (Bodenrichtwert) entrichten.
Diskussion
SvDi: Mit dem Landratsamt wurde besprochen, dies sei das Ende der Bebauungsfläche. Alles weitere braucht einen neuen Bebauungsplan.
08 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS) auf Grundlage der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr
Sachverhalt
Am 18.08.2015 beschloss der Stadtrat die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015. Voraussetzung zur Berechnung war die ErmDa der Sachverhalt, die rechtlichen Grundlagen sowie der vom Stadtrat festgelegte Maßstab „Grundstücksabflussbeiwert“ hinlänglich bekannt ittlung der abflusswirksamen Flächen: 695.821 m².
Von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde mit der Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr beauftragt. Die mit der Einführung der gesplitteten Gebühr verbundenen Kosten werden für den nächsten Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022 berücksichtigt.
§ 10 Schmutzwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlos-senen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 pro Kubikmeter Abwasser 1,88 EUR.
§ 10a (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,26 € pro m² pro Jahr.
Diskussion
GüKn: Zweifelt Ergebnis an, möchte eine höheren Preis für Schmutzwasser und geringeren Preis für Niederschlagswasser. Nur 36 % des Niederschlagswassers ist den Kanälen zuzuordnen, sie wurden für alle gebaut, jetzt zahlen nur noch 36 %. Wer zahlt den Unterhalt der anderen Ableitungen (Gewässer 3. Ordnung)?
HeEb: Ihr Vorschlag ist ein politischer Preis, die Kalkulation von Frau S. beruht auf Ist-Kosten, ist rechtmäßig und korrekt, jede Zahl im Computer nachzuvollziehen. Bei füheren Kalkulationen (Hr. Barn.) schon immer auf 12 % hingewiesen.
Das ist Systematik der gesplitteten Abwassergebühr. Viele Flächen sind weggefallen, weil im Stadtrat viele Ableitungen in Gewässer 3. Ordnung festlegt wurden. Damit ist man den Bürgern entgegen gekommen.
SvDi: Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung zahlt die Stadt. Die Gesplittete stellt auf die tatsächlichen Nutzer der Anlagen ab.
09 "Verantwortungs-Kompass Obermain-Jura" - Umsetzung konkreter Maßnahmen durch ein Regionalmanagement
Projekt | Projekt::Verantwortungs-Kompass Obermain-Jura |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Regionalmanagement |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat spricht sich für die Inanspruchnahme des Förderprogramms „Regionalmanagement“ zur Umsetzung konkreter Maßnahmen des „Verantwortungs-Kompasses“ aus und übernimmt in diesem Zusammenhang einen Eigenanteil der nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten in Höhe von maximal 10.600 EUR (2017 – 3.900 EUR und 2018 – 6.700 EUR). Voraussetzungen hierfür sind:
1. Vorliegen einer verbindlichen Förderzusage durch den Freistaat Bayern 2. Analoge Beschlussfassung durch die Kommunen Altenkunstadt und Weismain.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Analysephase steht kurz vor dem Abschluss. Hauptziel ist die Sicherung der Attraktivität der Region für Arbeitskräfte. Förderprogramm „Regionalmanagement“ mit einer Fördersumme von 100.000 EUR/Jahr bei einem Fördersatz von 80 % steht zur Verfügung. Geeignete Maßnahmen für eine Umsetzung innerhalb der Förderung sind z.B.
1. Gemeinsames Regionalmanagement (z.B. Homepage, Tourismusbüro und gemeinsames Konzept mit Anbindung an Tourismusverein Obermain Jura)
2. Gemeinsames Arbeitgebermarketing (z.B. Darstellung der Unternehmenslandschaft mit Highlights, Coaching der Unternehmen zur Darstellung, Job-Börse)
3. Netzwerk Beruf und Familie (z.B. Lotsenprogramm für Kinderbetreuung und Pflege und Verbesserung der Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege)
4. Berufsorientierung (z.B. Praxis-Projekte zwischen Wirtschaft und Schulen, Berufsbörse)
20 % an Eigenmitteln müssen eingebracht werden. Dieser Eigenanteil soll von den drei Kommunen zu gleichen Teilen getragen werden. Landkreis bringt sich in Form von Personalleistungen für das Zuwendungsverfahren und die Ausschreibung des Regionalmanagements ein.
Diskussion
EdBe: EdBe: Die Maßnahmen sind sehr unternehmensorientiert, d.h. wohl der großen Unternehmen in der Region ausgerichtet. Wenn es uns jedoch gelingt, mit dieser Maßnahme hochqualifizierte Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen, damit neue Einwohner in die Region zu holen, und den Erfolg der Unternehmen zu sichern (was wiederum Steuereinnahmen bedeutet), dann lohnt sich die Investition auf jeden Fall.
Der Bürgerverein hält den Verantwortungskompass grundsätzlich für gut und unterstützenswert. Allerdings gehen wir nicht konform damit, wie der Verantwortungskompass erstellt wurde und umgesetzt werden soll. Denn bei der Erstellung wäre eine breite Beteiligung der Unternehmen aller 3 Ortschaften, der Vertreter der Parteien und der Verbände wichtig gewesen. Auch ist zu kritisieren, dass ein intern festgesetzter Steuerungskreis entscheidet, welche Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden. Der Verantwortungskompass ist ein sinnvoller Ansatz der mit freiwilligen Leistungen gefördert wird - dem widerspricht die nichtöffentliche Erstellung und Bearbeitung. Wir stimmen trotzdem zu, dass die Stadt sich hier beteiligt, auch um insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu fördern.
10 Beschlussfassung über den Finanzplan 2016 - 2020
Projekt | Projekt::Finanzplan 2016 - 2020 |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Mittelfristige Finanzplanung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2016 – 2020. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Mit 3 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, VrFl, EdBe) |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Nach Art. 70 GO ist der Haushaltswirtschaft ein 5-jähriger Finanzplan zugrunde zu legen. Die Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung ist eine rein formelle Notwendigkeit, die kein wesentliches Kriterium für die Genehmigung eines Haushaltes darstellt. Der Gemeindetag hatte bereits vor Jahren die Abschaffung gefordert, da die Zahlen jedes Jahr den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden müssen. Zahlen wurden bereits in der letzten Sitzung zur Verfügung gestellt.
Diskussion
ThMü: Wir halten es nicht für eine rein formelle Notwendigkeit einen Finanzplan zu erstellen. Wir halten es stattdessen für notwendig mindestens eine mittelfristige Investitionsplanung zu erstellen, auch unter Berücksichtigung der geplanten Kosten pro Jahr.
11 Ostbayernring; Unterstützung der betroffenen Landwirte
Projekt | Projekt::Ostbayernring |
---|---|
Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/04/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat teilt die Bedenken der betroffenen Landwirte und Grundstücksbesitzer und schließt sich deren Einwendungen bzw. Wünschen an.
Die Einwendungen sind der Fa. Tennet zu übersenden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
12 Gemeinsamer IT-Server mit der Gemeinde Altenkunstadt; Vergabe der Bauarbeiten für die Richtfunkverbindung
Sachverhalt
Diskussion
13 Ersatzbeschaffung eines Traktors für den städtischen Bauhof
Sachverhalt
Diskussion
14 Auftragsvergabe Neugestaltung Kirchenvorplatz Mainroth
Sachverhalt
Diskussion
15 Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
Sachverhalt
Diskussion
16 Kanalsanierung Bamberger Straße offenes Verfahren
Sachverhalt
Diskussion
17 Erschließungsarbeiten Franz-Roscher-Straße
Sachverhalt
Diskussion
18 Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage "Am Hügel"; Vergabe der Rohbauarbeiten
19 Ertüchtigung der Wasseraufbereitungsanlage "Am Hügel"; Vergabe der Leistung "EMSR-Technik"
Sachverhalt
Diskussion
20 Ertüchtigung der Wasseraufbereitungsanlage "Am Hügel"; Vergabe der Technischen Ausrüstung
Sachverhalt
Diskussion
21 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Projekt | Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Bekanntgabe |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-04-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
22 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2017
Publikationen
- obermain.de vom 06.04.2017 - Dritter Gruppenraum für den Kindergarten: "Stadtrat billigt Erweiterung für 922 263 Euro – Parkcharakter des Friedhofs ausbauen"
Fußnoten
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