Werk: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Normen== ==={{UrhG}}=== * {{UrhG 53}} Abs. 7: "Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werke…“)
 
 
Zeile 5: Zeile 5:
 
==={{UrhG}}===
 
==={{UrhG}}===
  
* {{UrhG 53}} Abs. 7: "Die Aufnahme öffentlicher [[Vortrag|Vorträge]], [[Aufführung]]en oder [[Vorführung]]en eines [[Werk]]es auf Bild- oder Tonträger, die [[Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste]] und der [[Nachbau eines Werkes der Baukunst]] sind stets nur mit [[Einwilligung]] des Berechtigten zulässig."
+
* {{UrhG 53}} Abs. 7: "Die Aufnahme öffentlicher [[Vortrag|Vorträge]], [[Aufführung]]en oder [[Vorführung]]en eines [[Werk]]es auf [[Videoaufnahme|Bild]]- oder [[Tonaufnahme|Tonträger]], die [[Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste]] und der [[Nachbau eines Werkes der Baukunst]] sind stets nur mit [[Einwilligung]] des Berechtigten zulässig."
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
  
* [[Tonbandaufnahme]]
+
* [[Tonaufnahme]]
 
* [[Videoaufnahme]]
 
* [[Videoaufnahme]]
  
 
[[Kategorie:Urheberrecht]]
 
[[Kategorie:Urheberrecht]]

Aktuelle Version vom 14. März 2017, 08:05 Uhr