Verfahrensordnung (Verbraucherschlichtungsstelle): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Verbraucherschlichtungsstelle]] muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. ({{VSBG %}} Abs. 1)<noinclude>
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Die [[Verbraucherschlichtungsstelle]] muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. ({{VSBG 5}} Abs. 1)<noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2017, 10:45 Uhr

Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. (VSBG § 5 Abs. 1)

Normen

Siehe auch