Anstalt des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Juli 2013, 14:41 Uhr

Kommunalunternehmen

Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.