Abwägung (Planaufstellungsverfahren): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Juli 2016, 16:19 Uhr

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (BauGB § 1 Abs. 7).

Normen

Publikationen

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 86, 9980 (Teil 4 Ziffer 4.2.3)

Siehe auch