Vorlage:Hinweis Gemeinfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | <small><div style="margin:10; margin-right:0px; border:0px solid #dfdfdf; padding: 1em 1em 1em 1em; background-color:lightgreen;text-align:center"> | + | <small><div style="margin:10; margin-right:0px; border:0px solid #dfdfdf; padding: 1em 1em 1em 1em; background-color:lightgreen;text-align:center">Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach {{UrhG 5}} Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Norm ist als [[amtliches Werk]] gemeinfrei. Dem [[Rechtsstaatsprinzip]] ist das Gebot zu entnehmen, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen. ({{BVerwG 9 B 6.06}} Amtlicher Leitsatz 1)</div></small> |
Version vom 5. Juli 2016, 10:18 Uhr
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Norm ist als amtliches Werk gemeinfrei. Dem Rechtsstaatsprinzip ist das Gebot zu entnehmen, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen. (BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - 9 B 6.06 Amtlicher Leitsatz 1)