Planaufstellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juni 2016, 15:53 Uhr
Das Planaufstellungsverfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss.
Aufstellungsbeschluss
Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (BauGB § 2 Abs. 1)