Straßenausbaubeitragssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
==Ermächtigungsgrundlage==
+
Gemäß {{KAG 5}} Abs. 1 Satz 1 können die Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer [[öffentliche Einrichtungen|öffentlichen Einrichtungen]] ([[Investitionsaufwand]]) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Ergänzend hierzu bestimmt Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von [[Ortsstraße|Ortsstraßen]] und [[beschränkt-öffentliche Wege|beschränkt-öffentlichen Wegen]] solche Beiträge erhoben werden '''sollen''', soweit nicht [[Erschließungsbeitrag|Erschließungsbeiträge]] nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.<ref>[http://openjur.de/u/466097.html VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788] </ref>
Gemäß [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KAGBY1993V8Art5 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG] können die Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer [[öffentliche Einrichtungen|öffentlichen Einrichtungen]] ([[Investitionsaufwand]]) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Ergänzend hierzu bestimmt Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von [[Ortsstraße|Ortsstraßen]] und [[beschränkt-öffentliche Wege|beschränkt-öffentlichen Wegen]] solche Beiträge erhoben werden '''sollen''', soweit nicht [[Erschließungsbeitrag|Erschließungsbeiträge]] nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.<ref>[http://openjur.de/u/466097.html VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788] </ref>
 
  
Sie können abgerechnet werden auf der Grundlage einer besonderen [[Abgabesatzung]] (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG).
+
Sie können abgerechnet werden auf der Grundlage einer besonderen [[Abgabesatzung]] (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG).<noinclude>
  
 
===Verbesserung===
 
===Verbesserung===
Zeile 12: Zeile 11:
 
====Pflanzquartiere====
 
====Pflanzquartiere====
 
Soweit durch die erstmalige Anlegung von „Pflanzquartieren“ einzelne Parkplätze entfallen sind, stelle dies die Funktionsfähigkeit der Teileinrichtung „Parkplatz“ nicht in Frage. Auch bei den Kosten für die angelegten Pflanzquartiere handle es sich um einen beitragsfähigen Aufwand nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.1 ABS. Solche bepflanzten Flächen stellten ein Straßenbegleitgrün dar, das grundsätzlich beitragsfähig sei, ohne dass es darauf ankomme, ob durch die Begrünungsmaßnahme in verkehrstechnischer Hinsicht eine Verbesserung erzielt werde, da sich die Bedeutung der Straße nicht allein in der Verkehrsfunktion für den Autoverkehr erschöpfe, sondern auch Aufenthalts- und Kommunikationsfunktion für Fußgänger und Radfahrer umfasse<ref>[http://openjur.de/u/466097.html VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788] mit Verweis auf BayVGH vom 24.4.1989; vom 15.10.1992, BayVBl 1993, 213/214)</ref>.
 
Soweit durch die erstmalige Anlegung von „Pflanzquartieren“ einzelne Parkplätze entfallen sind, stelle dies die Funktionsfähigkeit der Teileinrichtung „Parkplatz“ nicht in Frage. Auch bei den Kosten für die angelegten Pflanzquartiere handle es sich um einen beitragsfähigen Aufwand nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.1 ABS. Solche bepflanzten Flächen stellten ein Straßenbegleitgrün dar, das grundsätzlich beitragsfähig sei, ohne dass es darauf ankomme, ob durch die Begrünungsmaßnahme in verkehrstechnischer Hinsicht eine Verbesserung erzielt werde, da sich die Bedeutung der Straße nicht allein in der Verkehrsfunktion für den Autoverkehr erschöpfe, sondern auch Aufenthalts- und Kommunikationsfunktion für Fußgänger und Radfahrer umfasse<ref>[http://openjur.de/u/466097.html VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788] mit Verweis auf BayVGH vom 24.4.1989; vom 15.10.1992, BayVBl 1993, 213/214)</ref>.
 
==Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgkunstadt==
 
Die Stadt Burgkunstadt hat am 13.01.2010 eine {{Straßenausbaubeitragssatzung}} erlassen.
 
  
 
==Grundsätzliche Verpflichtung zur Einführung von Straßenausbaubeitragssatzungen==
 
==Grundsätzliche Verpflichtung zur Einführung von Straßenausbaubeitragssatzungen==
Zeile 22: Zeile 18:
 
* [https://www.openpetition.de/petition/online/strassen-saniert-buerger-ruiniert-weg-mit-der-strassenausbaubeitrags-satzung Straßen saniert - Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung]
 
* [https://www.openpetition.de/petition/online/strassen-saniert-buerger-ruiniert-weg-mit-der-strassenausbaubeitrags-satzung Straßen saniert - Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung]
  
==Presseberichte und -kommentare==
+
==Stadt Burgkunstadt==
===München===
+
Die Stadt Burgkunstadt hat am 13.01.2010 eine {{Straßenausbaubeitragssatzung}} erlassen.
In der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2013 bezeichnet der Kommentator Peter Fahrenholz eine solche Satzung (bezogen auf die in der Landeshauptstadt München bestehende Straßenausbaubeitragssatzung) als "dreisten Griff in fremde Taschen." (Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53). U.a. führt der Autor an, dass mit einer solchen Satzung eine Stadt quasi doppelt kassiere. Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sei eine öffentliche Aufgabe. Dafür müssten die Bürger Steuern zahlen. Zusätzliche Sonderabgaben seien "nichts als Abzocke" (Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53).
 
 
 
Bezogen auf München kritisiert die Süddeutsche Zeitung, dass auf diesem Wege schon mal schnell 28.000 Euro fällig würden, die nicht jeder auf der hohen Kante habe<ref>[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/strassenausbau-teure-rechnung-fuer-die-schoenheitskur-1.1684643 Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"]</ref>.
 
 
 
===Fichtelberg===
 
Die CSU kritisiert in kommunalen Fraktionen regelmäßig dieses Modell: Der Bürger solle zwar zahlen, dürfe aber nicht mitreden<ref>Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53</ref>.
 
* [http://www.was-zaehlt-ist-muenchen.de/container/details/news/116/strassenausb.html?cHash=5e4c307c8854a14bb961b0f817a3e02b München: "Straßenausbaubeitragssatzung: CSU-Stadtratsfraktion will bürgerfreundliche Regelung"]
 
* [http://www.csu-portal.de/dateien/verband/4320300000/1250581371864.pdf Fichtelberg: "Unser Nein zur Straßenausbaubeitragssatzung"]
 
* [http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/ANTRAG/2897172.pdf CSU: "Keine Straßenausbaubeiträge für städtebaulich veranlassten Maßnahmen"]
 
 
 
===Kulmbach===
 
In Kulmbach hat der Stadtrat im Juni 2013 einen Antrag der SPD und der Grünen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben, abgelehnt.<ref>Quelle: [http://www.radio-plassenburg.de/default.aspx?ID=7057&showNews=1309856 Radio Plassenburg vom 21.06.2013 - Entscheidung: Bürger müssen auch künftig für Straßenausbau zahlen]</ref>
 
 
 
==TV==
 
* [https://www.youtube.com/watch?v=KfLSVqWgND8#t=23 Report München: Wie Kommunen ihre Bürger schröpfen: Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung - u.a. Leichendorf]
 
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 68: Zeile 49:
  
 
* [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/strassenausbau-teure-rechnung-fuer-die-schoenheitskur-1.1684643 Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"]
 
* [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/strassenausbau-teure-rechnung-fuer-die-schoenheitskur-1.1684643 Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"]
 +
 +
====München====
 +
 +
In der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2013 bezeichnet der Kommentator Peter Fahrenholz eine solche Satzung (bezogen auf die in der Landeshauptstadt München bestehende Straßenausbaubeitragssatzung) als "dreisten Griff in fremde Taschen." (Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53). U.a. führt der Autor an, dass mit einer solchen Satzung eine Stadt quasi doppelt kassiere. Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sei eine öffentliche Aufgabe. Dafür müssten die Bürger Steuern zahlen. Zusätzliche Sonderabgaben seien "nichts als Abzocke" (Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53).
 +
 +
Bezogen auf München kritisiert die Süddeutsche Zeitung, dass auf diesem Wege schon mal schnell 28.000 Euro fällig würden, die nicht jeder auf der hohen Kante habe<ref>[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/strassenausbau-teure-rechnung-fuer-die-schoenheitskur-1.1684643 Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"]</ref>.
 +
 +
====Fichtelberg====
 +
 +
Die CSU kritisiert in kommunalen Fraktionen regelmäßig dieses Modell: Der Bürger solle zwar zahlen, dürfe aber nicht mitreden<ref>Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53</ref>.
 +
* [http://www.was-zaehlt-ist-muenchen.de/container/details/news/116/strassenausb.html?cHash=5e4c307c8854a14bb961b0f817a3e02b München: "Straßenausbaubeitragssatzung: CSU-Stadtratsfraktion will bürgerfreundliche Regelung"]
 +
* [http://www.csu-portal.de/dateien/verband/4320300000/1250581371864.pdf Fichtelberg: "Unser Nein zur Straßenausbaubeitragssatzung"]
 +
* [http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/ANTRAG/2897172.pdf CSU: "Keine Straßenausbaubeiträge für städtebaulich veranlassten Maßnahmen"]
 +
 +
====Kulmbach====
 +
 +
In Kulmbach hat der Stadtrat im Juni 2013 einen Antrag der SPD und der Grünen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben, abgelehnt.<ref>Quelle: [http://www.radio-plassenburg.de/default.aspx?ID=7057&showNews=1309856 Radio Plassenburg vom 21.06.2013 - Entscheidung: Bürger müssen auch künftig für Straßenausbau zahlen]</ref>
 +
 +
===TV===
 +
* [https://www.youtube.com/watch?v=KfLSVqWgND8#t=23 Report München: Wie Kommunen ihre Bürger schröpfen: Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung - u.a. Leichendorf]
  
 
====Niedersachsen====
 
====Niedersachsen====
Zeile 87: Zeile 88:
 
[[Kategorie:Beitrag]]
 
[[Kategorie:Beitrag]]
 
[[Kategorie:Haushalt]]
 
[[Kategorie:Haushalt]]
[[Kategorie:Ortsrecht Burgkunstadt]]
+
[[Kategorie:Ortsrecht Burgkunstadt]]</noinclude>

Version vom 20. Juni 2016, 22:24 Uhr

Gemäß KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 können die Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Ergänzend hierzu bestimmt Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen solche Beiträge erhoben werden sollen, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.<ref>VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788 </ref>

Sie können abgerechnet werden auf der Grundlage einer besonderen Abgabesatzung (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG).

Verbesserung

Die Beantwortung der Frage, ob eine Ausbaumaßnahme eine verkehrstechnische Verbesserung zur Folge habe, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, weil es nicht auf die Beurteilung durch Straßenbenutzer ankommt, die gegebenenfalls keinen Anlass haben, auf technische Mängel zu achten und sich deren genauere Art einzuprägen (vgl. Driehaus a.a.O., § 32 Nr. 37). <ref>VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788 </ref>

Parkbuchten

Der geltend gemachte Nachteil hinsichtlich Fahrbahn und Gehweg ist bei Parkbuchten beitragsrechtlich grundsätzlich nicht relevant. Eine Ausbaumaßnahme, wie es die Herstellung von Parkbuchten darstellt, bewirkt bei den bestehenden Teileinrichtungen der Straße auch eine gewisse Funktionsänderung der bisherigen Straßeneinrichtungen, weil bspw. zugleich eine Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung erfolgt. Die Abrechenbarkeit bleibt jedenfalls dann gegeben, wenn die Funktionsfähigkeit bisheriger Teileinrichtungen nicht vollständig beseitigt oder aufgehoben wird. Nachdem für den fließenden Verkehr in einem vom VG Ansbach entschiedenen Fall (VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788) weiterhin eine Fahrbahnbreite von 6,0 m zur Verfügung stand und auch die für die Teileinrichtung „Gehwege“ zur Verfügung gestellte Fläche geringfügig vergrößert wurde, war für das VG Ansbach ein Nachteil nicht erkennbar.

Pflanzquartiere

Soweit durch die erstmalige Anlegung von „Pflanzquartieren“ einzelne Parkplätze entfallen sind, stelle dies die Funktionsfähigkeit der Teileinrichtung „Parkplatz“ nicht in Frage. Auch bei den Kosten für die angelegten Pflanzquartiere handle es sich um einen beitragsfähigen Aufwand nach § 3 Abs. 1 Nr. 6.1 ABS. Solche bepflanzten Flächen stellten ein Straßenbegleitgrün dar, das grundsätzlich beitragsfähig sei, ohne dass es darauf ankomme, ob durch die Begrünungsmaßnahme in verkehrstechnischer Hinsicht eine Verbesserung erzielt werde, da sich die Bedeutung der Straße nicht allein in der Verkehrsfunktion für den Autoverkehr erschöpfe, sondern auch Aufenthalts- und Kommunikationsfunktion für Fußgänger und Radfahrer umfasse<ref>VG Ansbach, Urteil vom 28.02. 2008 · AN 18 K 06.00788 mit Verweis auf BayVGH vom 24.4.1989; vom 15.10.1992, BayVBl 1993, 213/214)</ref>.

Grundsätzliche Verpflichtung zur Einführung von Straßenausbaubeitragssatzungen

Der BayVGH hat mit Urteil vom 10.03.1999 - 4 B 98.1349 - entschieden, daß ein Bürgerbegehren zur Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung unzulässig ist. Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG habe grundsätzlich verbindlichen Charakter. Die Gemeinde sei zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet. Ausbaumaßnahmen dürften nur in Ausnahmefällen vollständig aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert werden.<ref>http://www.bkpv.de/ver/pdf/mit11999/zusammenfassung/rd0499.pdf</ref>

Petitionen

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat am 13.01.2010 eine Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages der Stadt Burgkunstadt (Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 13.01.2010 erlassen.

Normen

Kommunalabgabengesetz (KAG)

Ortsrecht

Stadt Burgkunstadt

Rechtsprechung

Publikationen

Lexika

Presseberichterstattung

Bayern

München

In der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2013 bezeichnet der Kommentator Peter Fahrenholz eine solche Satzung (bezogen auf die in der Landeshauptstadt München bestehende Straßenausbaubeitragssatzung) als "dreisten Griff in fremde Taschen." (Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53). U.a. führt der Autor an, dass mit einer solchen Satzung eine Stadt quasi doppelt kassiere. Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sei eine öffentliche Aufgabe. Dafür müssten die Bürger Steuern zahlen. Zusätzliche Sonderabgaben seien "nichts als Abzocke" (Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53).

Bezogen auf München kritisiert die Süddeutsche Zeitung, dass auf diesem Wege schon mal schnell 28.000 Euro fällig würden, die nicht jeder auf der hohen Kante habe<ref>Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 55: "Teure Rechnung für die Schönheitskur"</ref>.

Fichtelberg

Die CSU kritisiert in kommunalen Fraktionen regelmäßig dieses Modell: Der Bürger solle zwar zahlen, dürfe aber nicht mitreden<ref>Peter Fahrenholz, Süddeutsche Zeitung vom 31.05.2013, S. 53</ref>.

Kulmbach

In Kulmbach hat der Stadtrat im Juni 2013 einen Antrag der SPD und der Grünen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben, abgelehnt.<ref>Quelle: Radio Plassenburg vom 21.06.2013 - Entscheidung: Bürger müssen auch künftig für Straßenausbau zahlen</ref>

TV

Niedersachsen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />