Ehrenkodex: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein sog. „Ehrenkodex“ für Gemeinderäte, der entsprechende Veröffentlichungspflichten enthält, wird von verschiedenen Autoren als unzulässig angesehen<ref>vgl. z. B. Grasser, „Freiwilliger Ehrenkodex“ für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, BayVBl. 1991, 360; Keller, Ehrenordnung kommunaler Mandatsträger, Kommunalpraxis 1990, 254</ref>
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Ein sog. „Ehrenkodex“ für Gemeinderäte, der Veröffentlichungspflichten enthält, wird von verschiedenen Autoren als unzulässig angesehen<ref>vgl. z. B. Grasser, „Freiwilliger Ehrenkodex“ für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, BayVBl. 1991, 360; Keller, Ehrenordnung kommunaler Mandatsträger, Kommunalpraxis 1990, 254</ref>
  
 
==Publikationen==
 
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2013, 12:45 Uhr

Ein sog. „Ehrenkodex“ für Gemeinderäte, der Veröffentlichungspflichten enthält, wird von verschiedenen Autoren als unzulässig angesehen<ref>vgl. z. B. Grasser, „Freiwilliger Ehrenkodex“ für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, BayVBl. 1991, 360; Keller, Ehrenordnung kommunaler Mandatsträger, Kommunalpraxis 1990, 254</ref>

Publikationen

  • Grasser, „Freiwilliger Ehrenkodex“ für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, BayVBl. 1991, 360
  • Keller, Ehrenordnung kommunaler Mandatsträger, Kommunalpraxis 1990, 254

Siehe auch

Fußnoten

<references />