Betrug: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen [[Vermögensvorteil]] zu verschaffen, das [[Vermögensschaden|Vermögen eines anderen dadurch beschädigt]], daß er [[Täuschung (Betrug)|[durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen]] einen [[Irrtum]] erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ({{StGB 263}} Abs. 1)
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==Tatbestandsmerkmale<ref>nach http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/ abgerufen am 9.9.2014 um 09:42 Uhr</ref>==
 
==Tatbestandsmerkmale<ref>nach http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/ abgerufen am 9.9.2014 um 09:42 Uhr</ref>==
* [[Täuschung]]shandlung  
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* [[Irrtum]]
 
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==Strafbarkeit des Versuchs==
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Der Versuch ist strafbar. ({{StGB 263}} Abs. 2)
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==Besonders schwerer Fall ({{StGB 263}} Abs. 3)==
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In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
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#gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
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#einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
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#eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
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#seine Befugnisse oder seine Stellung als [[Amtsträger]] mißbraucht oder
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#einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
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==Einzelfälle==
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===Abrechnungsbetrug===
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* [http://www.hna.de/lokales/hofgeismar/versuchter-betrug-ehemaliger-bauhof-leiter-muss-geldstrafe-zahlen-1577263.html Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 26.01.2012, Versuchter Abrechnungsbetrug]
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===[[Fahrkosten]] / [[Reisekosten]]===
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* [http://zumtv.de?4320366 volksfreund.de vom 18.09.2015 - Hat Bürgermeister falsch abgerechnet?] - Staatsanwalt ermittelt wegen möglichen Betrugs bei [[Fahrtkosten]]
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===[[Nebentätigkeit]]===
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* [http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article125904395/Ex-Buergermeister-Thormaehlen-wegen-Betrugs-verurteilt.html Betrug durch verschwiegene '''[[Nebentätigkeit]]''' (Hamburger Abendblatt, Norderstedt/Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg)]
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** [http://ulzburger-nachrichten.de/?p=21720 Nicht abgeführte Einnahmen aus '''Nebentätigkeit''', Henstedt-Ulzburger Nachrichten vom 17.04.2014]
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===[[Personalrecht]]===
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* [http://www.swp.de/hechingen/lokales/bisingen/Amtsaffaere-endet-mit-Vorstrafe;art5598,3013949 Hohenzollerische Zeitung vom 27.01.2015 Onlineausgabe Amtsaffäre endet mit Vorstrafe] - Versuchter Betrug durch [[personalrecht]]liche Einstufung der Ehefrau des früheren Bürgermeisters
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** [http://www.rtf1.de/news.php?id=6084 RTF1 vom 27.01.2015 - Geldstrafe für Frau des Ex-Bürgermeisters] - Unwahre Angaben
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* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html Betrug von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine vom 29.09.2011)]: "Ein Bürgermeister einer Gemeinde ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber.“ Er habe sich per [[Amtseid]] dazu verpflichtet, die Gesetze zu wahren und eine Vorbildfunktion. Fink sprach von einem „verheerenden Bild“ und einem schweren Imageschaden für die Gemeinde"<ref>Quelle: Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{StGB 263}}
 
* {{StGB 263}}
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==Rechtsprechung==
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* {{BGH 4 StR 509/91}} - [[Beihilfe]] zum Betrug
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
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===Fachartikel===
 
* Harro '''Otto''', Die neue Rechtsprechung zum Betrugstatbestand, Jura 2002, 606-615
 
* Harro '''Otto''', Die neue Rechtsprechung zum Betrugstatbestand, Jura 2002, 606-615
  
==Einzelfälle==
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===Presseberichte===
* [http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article125904395/Ex-Buergermeister-Thormaehlen-wegen-Betrugs-verurteilt.html Betrug durch verschwiegene '''[[Nebentätigkeit]]''' (Hamburger Abendblatt, Norderstedt/Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg)]  
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** [http://ulzburger-nachrichten.de/?p=21720 Nicht abgeführte Einnahmen aus '''Nebentätigkeit''', Henstedt-Ulzburger Nachrichten vom 17.04.2014]
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====Lokal- und Regionalpresse====
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=====Obermain=====
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* [http://www.obermain.de/lokal/lichtenfels/art2414,275071 Obermain Tagblatt Online vom 25.0..2015 - [[Lichtenfels]] - Die Stadt prüft intensiv] - "Früherer Kommandant räumt falsche Verdienstausfall-Rechnungen ein"
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=====Eisenberg=====
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* [http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Geldstrafe-wegen-Untreue-1544059260 thueringer-allgemeine.de vom 03.05.2016 - 19:33 Uhr Eisenberger Bürgermeister: Geldstrafe wegen Untreue]: Der langjährige Bürgermeister von Eisenberg ... ist wegen [[Betrug]]s und [[Untreue]] zu einer Geldstrafe verurteilt worden. ... (300 Tagessätze zu je 67 Euro) ... Besuche des Dresdner Semperopernballs über die Stadt abgerechnet und sein Privatauto auf Kosten der Stadt betankt .... Außerdem habe er [[Reisekosten]] doppelt abgerechnet."
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* [http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."
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* [http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Lippert-vor-Gericht-61-Mal-Befugnisse-ueberschritten-1270242489 Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt]
  
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html Betrug von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine vom 29.09.2011)]: "Ein Bürgermeister einer Gemeinde ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber.“ Er habe sich per [[Amtseid]] dazu verpflichtet, die Gesetze zu wahren und eine Vorbildfunktion. Fink sprach von einem „verheerenden Bild“ und einem schweren Imageschaden für die Gemeinde"<ref>Quelle: Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html</ref>
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====Sonstige====
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* [http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Berufung-birgt-fuer-Buergermeister-Risiken-_arid,10394860_toid,643.html schwaebische.de vom 12.02.2016 - Berufung birgt für Bürgermeister Risiken - Schömberger Stadtoberhaupt ... muss sich wegen [[Betrug]]sverdachts verantworten]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Haftung]]
 
* [[Haftung]]
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* [[Informationsstelle für Vergabeausschlüsse]]
 
* [[Untreue]]
 
* [[Untreue]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==
 
<references />
 
<references />
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[[Kategorie:Strafrecht]]

Aktuelle Version vom 18. Juni 2016, 14:28 Uhr

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er [durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (StGB § 263 Abs. 1)

Tatbestandsmerkmale<ref>nach http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/ abgerufen am 9.9.2014 um 09:42 Uhr</ref>

Strafbarkeit des Versuchs

Der Versuch ist strafbar. (StGB § 263 Abs. 2)

Besonders schwerer Fall (StGB § 263 Abs. 3)

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Einzelfälle

Abrechnungsbetrug

Fahrkosten / Reisekosten

Nebentätigkeit

Personalrecht

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Fachartikel

  • Harro Otto, Die neue Rechtsprechung zum Betrugstatbestand, Jura 2002, 606-615

Presseberichte

Lokal- und Regionalpresse

Obermain
Eisenberg

Sonstige

Siehe auch

Fußnoten

<references />