Untere Straßenverkehrsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Juni 2016, 09:24 Uhr

Straßenverkehrsbehörden im Sinn der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Ferienreiseverordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind

1. die Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden),

2. die Landratsämter, die kreisfreien Gemeinden, die Großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden); für die Bundesautobahnen nehmen die Autobahndirektionen für ihren Amtsbereich die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörden wahr, soweit es sich um einen autobahnbezogenen Verkehr handelt,

3. die Regierungen (höhere Straßenverkehrsbehörden),

4. das Staatsministerium (oberste Straßenverkehrsbehörde). (ZustGVerk Art. 2 Satz 1)

Normen

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)

Siehe auch