Haustier: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BayImSchG 14}} [[Verordnungen der Gemeinden]]: Zum Schutz vor unnötigen [[Störung]]en können die Gemeinden [[Verordnungen]] über die zeitliche Beschränkung ruhestörender [[Hausarbeit]]en oder [[Gartenarbeit]]en, über die Benutzung von [[Musikinstrument]]en, [[Tonübertragungsgerät]]en und [[Tonwiedergabegerät]]en sowie über das [[Halten von Haustieren]] erlassen.

Aktuelle Version vom 12. Juni 2016, 22:30 Uhr

Normen

Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)