Versorgung der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach {{BV 83}} Abs. 1 fallen in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden ({{BV 11}} Abs. 2) insbesonders ... die [[Versorgung der Bevölkerung]] mit [[Trinkwasserversorgung|Wasser]], [[Licht]], [[Gas]] und [[elektrische Kraft|elektrischer Kraft]];
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 7. Juni 2016, 08:02 Uhr

Normen

BV Art. 83 Abs. 1

Nach BV Art. 83 Abs. 1 fallen in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (BV Art. 11 Abs. 2) insbesonders ... die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft;

Siehe auch