Kreisausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2016, 07:19 Uhr
Der Kreisausschuß ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuß. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt an seiner Stelle die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. In der Geschäftsordnung (Art. 40) kann bestimmt werden, dass der Kreistag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Kreisausschuss behandein kann.
Normen
- LKrO Art. 26 Aufgaben des Kreisausschusses: Der Kreisausschuß ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuß. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt an seiner Stelle die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. In der Geschäftsordnung (Art. 40) kann bestimmt werden, dass der Kreistag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Kreisausschuss behandein kann.