Verordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach Rechtsverordnung erstellt)
 
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Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ({{GO 23}} Satz 2 GO). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. ({{GO 23}} Satz 3 GO)
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#REDIRECT [[Rechtsverordnung]]
 
 
==Siehe auch==
 
*[[Satzungen]]
 
 
 
==Rechtsgrundlagen==
 
*{{LStVG 42}}
 
*{{GO 23}}
 
 
 
[[Kategorie:Übertragener Wirkungskreis]]
 

Aktuelle Version vom 6. Juni 2016, 21:14 Uhr

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