Rechtsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine [[Verordnung]] ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>{{BVerfG 2 BvR 15/62}} Abs. 55</ref>
 
:"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine [[Verordnung]] ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>{{BVerfG 2 BvR 15/62}} Abs. 55</ref>
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==Publikationen==
 
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Version vom 6. Juni 2016, 21:12 Uhr

Gesetze im materiellen Sinne

Abgrenzung zu Gesetzen im formellen Sinne

Förmliche Gesetze sind nur solche

"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>BVerfG, Urteil vom 03.07.1962 - 2 BvR 15/62 Abs. 55</ref>

Normen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG

Publikationen

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Teil 3 Pos. 5546 (Ziffer 3.5)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>