Pflichtausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschirben ist, z.B.
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Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.
  
*[[Werkausschuss]], Art. 88 Abs. 2, Abs. 4 GO, für [[Eigenbetrieb|Eigenbetriebe]]
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*[[Werkausschuss]], {{GO 88}} Abs. 2, Abs. 4, für [[Eigenbetrieb|Eigenbetriebe]]
 
*[[Ferienausschuss]] bei Ferienzeit, {{GO 32}} Abs. 4 Satz 2
 
*[[Ferienausschuss]] bei Ferienzeit, {{GO 32}} Abs. 4 Satz 2
 
*[[Rechnungsprüfungsausschuss]], [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3u&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V12Art103&st=null Art. 103 Abs. 2 GO]
 
*[[Rechnungsprüfungsausschuss]], [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3u&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V12Art103&st=null Art. 103 Abs. 2 GO]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2016, 07:32 Uhr

Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.

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