Pflichtausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juni 2016, 18:03 Uhr
Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.
- Werkausschuss, Art. 88 Abs. 2, Abs. 4 GO, für Eigenbetriebe
- Ferienausschuss bei Ferienzeit, GO Art. 32 Abs. 4 Satz 2
- Rechnungsprüfungsausschuss, Art. 103 Abs. 2 GO
- Jugendhilfeausschuss, Art. 17 Abs. 1 AGSGB