Pflichtausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschirben ist, z.B.
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Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.
  
 
*[[Werkausschuss]], Art. 88 Abs. 2, Abs. 4 GO, für [[Eigenbetrieb|Eigenbetriebe]]
 
*[[Werkausschuss]], Art. 88 Abs. 2, Abs. 4 GO, für [[Eigenbetrieb|Eigenbetriebe]]

Version vom 3. Juni 2016, 18:03 Uhr

Pflichtausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.

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