Beschließender Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Beschließende Ausschüsse  erledigen  die ihnen übertragenen  Angelegenheiten  selbst­ständig anstelle des Stadtrats.
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Beschließende Ausschüsse  erledigen  die ihnen übertragenen  Angelegenheiten  selbst­ständig anstelle des Stadtrats.<ref>{{Geschäftsordnung}} § 9 Abs. 1 Satz 1</ref><noinclude>
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==Normen==
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===Ortsrecht Burgkunstadt===
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* {{Geschäftsordnung}} § 9 Abs. 1 Satz 1
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==Siehe auch==
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Version vom 3. Juni 2016, 08:18 Uhr

Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbst­ständig anstelle des Stadtrats.<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 9 Abs. 1 Satz 1</ref>

Normen

Ortsrecht Burgkunstadt

Siehe auch