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Version vom 2. Juni 2016, 09:09 Uhr
Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"
Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:
Wir fordern eine Überprüfung der Planungen und Lösungsmöglichkeiten durch alternative Planungs- bzw. Ingenieurbüros.
Kanalanschlüsse
2012: Kanalanschlüsse an die zentrale Kläranlage
Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 33:
"Im Juni 2012 begannen die Bauarbeiten zum Anschluss von Hainweiher an die städtische Kläranlage in der Hainweiherer Straße. Hier wurde das letzte Haus angeschlossen. Die Kunststoffrohre für den Schmutzwasserkanal wurden entlang der Ortsverbindungsstraße nach Hainweiher verlegt. Über ein Pumpwerk, das in einem Feldweg zwischen dem Hainweiherer Feuerwehrhaus und dem letzten Wohnhaus unterirdisch angelegt wurde, wird das Abwasser nach Burgkunstadt transportiert. An dieses Pumpwerk wird Ebneth im Jahr 2013 angeschlossen. In Hainweiher werden 22 Grundstücke im Trennsystem (jeweils ein eigener Kanal für Abwasser und Regenwasser) angeschlossen. Für die Anwesen nördlich von Hainweiher und für Meuselsberg sind Kleinkläranlagen vorgesehen, die die Grundstückseigentümer selbst errichten sollen. Die Gesamtkosten für den Kanalanschluss von Ebneth und Hainweiher hat das Ingenieurbüro Miller auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Darauf erwartet die Stadt einen staatlichen Zuschuss von 20 Prozent. Die restlichen Kosten werden etwa zur Hälfte von den Anliegern mit Beiträgen und über die Globalrechnung der Abwassergebühr finanziert."<ref>Quelle: Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 33</ref>
Publikationen
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 4671 (Teil 3 Ziffer 2.3.4: Gewässerverunreinigung (StGB § 324) im Falle des Unterbleibens einer erforderlichen Abwassersanierung)
Presseberichte
- obermain.de vom 06.11.2013 - Kanalsanierung nun endlich anpacken: "Gesamtkosten von zehn Millionen Euro erwartet – Stadtrat: Ausschreibungen vorbereiten"
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 30.07.1998 - III ZR 263/96 - Amtshaftung wegen unzureichend dimensionierter Kanalisation
Siehe auch
Fußnoten
<references />