Kanalsanierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 38: | Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 38: | ||
"Rund 260.000 € investierte die Stadt Burgkunstadt in die Sanierung der Kanäle im Ortskern. Die maroden Abwasserleitungen in der Lend, der inneren [[Kulmbacher Straße]] und der [[Lichtenfelser Straße]] (Foto) bis zum [[Schönberg]] wurden erneuert." | "Rund 260.000 € investierte die Stadt Burgkunstadt in die Sanierung der Kanäle im Ortskern. Die maroden Abwasserleitungen in der Lend, der inneren [[Kulmbacher Straße]] und der [[Lichtenfelser Straße]] (Foto) bis zum [[Schönberg]] wurden erneuert." | ||
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Version vom 1. Juni 2016, 15:28 Uhr
Zustandsklassifizierung
- Zustandsklasse 0 = sehr starker Mangel (Gefahr)
- Zustandsklasse 1 = starker Mangel
- Zustandsklasse 2 = mittlerer Mangel
- Zustandsklasse 3 = leichter Mangel
- Zustandsklasse 4 = geringfügiger Mangel
Fördermittel
- bayrvr.de vom 1. Juni 2016 StMUV: Neues Förderprogramm für Abwassersanierung startet – Niederschönenfeld erhält bayernweit ersten Förderbescheid
- bayrvr.de vom 30. März 2016 - StMUV: Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen ist Zukunftsaufgabe – Neue Förderung für Härtefälle tritt in Kraft
Stadt Burgkunstadt
Stadtrat
- Stadtratssitzung am 07.06.2016 TOP 08: Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen
- Stadtratssitzung am 08.03.2016 Marienbader Weg: Kanalproblematik
- Stadtratssitzung am 22.02.2016 Marienbader Weg: Verfilmung des Mischwasserkanals erfolgte - Zustand sehr schadhaft, muss neu gemacht werden
- Stadtratssitzung am 13.10.2015 - TOP 11 Kanalsanierung 2015; Inlinerverfahren
- Stadtratssitzung am 10.03.2015 - TOP 06 Vergabe Kanalsanierung Kirchlein/ Reuth
Kanalsanierung - Fragen an die Stadtverwaltung vom 7.11.2013
Der Bürgerverein hat mit Schreiben vom 07.11.2013 Fragen an die Stadtverwaltung zum Thema Kanalsanierung gestellt. Bürgermeister Petterich hat mit Schreiben vom 14.11.2013 auf die Fragen des Bürgervereins geantwortet. Die Antworten finden Sie an den entsprechenden Stellen eingearbeitet.
für unsere politische Arbeit bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur den anstehenden Kanalsanierungsinvestitionen:
- Wurden die in den Fördermittel-Prozessen angegebenen "zuwendungsfähigen Kosten" in von ca. 17,6 Mio. Euro für die Jahre 2000 bis 2008 auch tatsächlich investiert? Wenn ja, auch in Kanalsanierung? Wenn ja, in welcher Höhe? Sind die aktuell genannten 10 Mio. Euro in dem damals genannten Investitionsvolumen von 17,6 Mio. € ganz oder teilweise enthalten?
"Sie vermengen in den Aussagen Ihrer E-Mail die Summe von 17,6 Mio. Euro, welche als Grundlage für den Förderautrag Kläranlage diente, mit der Summe von 10 Mio. Euro, die im Raum steht, um Schäden am bestehenden Kanalnetz zu sanieren.
In den 17, 6 Mio. Euro sind nur zuwendungsfähige Kosten enthalten. Insbesondere setzen sich diese aus den Kosten für die Anschlüsse der Stadtteile, den Bau der Kläranlage sowie den Bau des Regenüberlaufbeckens vor der Kläranlage zusammen. Dies waren die Bauabschnitte 10 - 26 der Kanalisierung von Burgkunstadt. Da eine genaue Auflistung mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden wäre, möchte ich nur die Einzelmaßnahmen
- Erweiterung und Sanierung Kläranlage,
- Druckleitung Hainzendorf/Mainklein,
- Kanäle Ebnether Straße,
- Druckleitung Weidnitz-Neuses,
- Anschluss und Ortsnetz Wildenroth,
- RÜB<ref>Regenüberlaufbecken, Anm. d. Red.</ref> vor der Kläranlage,
- Anschluss und Ortsnetz Gärtenroth,
- Anschluss und Ortsnetz Kirchlein/Reuth,
- Ortsnetz Neuses,
- Anschluss und Ortsnetz Ebneth/Hainweiher
- Wenn sie nicht enthalten sind, warum fallen nun angeblich schon wieder ca. 10 Mio. Euro. an?
- Wenn sie enthalten sind, heisst das, dass die aktuell genannten Kosten keineswegs überraschend, sondern seit ca. 13 Jahren bekannt sind? Was hat die Stadt in diesen 13 Jahren getan?
- Konkret: Welche Investitionen in Kanäle wurden
- von 1984 bis 1999 (von wann bis wann und von wo bis wo jeweils)
- sowie von 2000 bis 2008 vorgenommen? (von wann bis wann und von wo bis wo jeweils)
- Mit welchen Kosten war dies jeweils verbunden?
- Betreffen die aktuell genannten 10 Mio. Euro andere Kanäle als die Kanäle, in die angeblich von 2000 bis 2008 für 17,6 Mio. € investiert werden sollte? Wenn ja, welche?
"Die in der letzten Stadtratssitzung genannten 10 Mio. Euro resultieren aus den Kamerabefahrungen, welche durch die Eigenüberwachungsverordnung vorgeschrieben sind. Das Kanalnetz ist hierbei auf Schäden zu untersuchen und die Schäden werden sodann in Schadensklassen eingeteilt. Bislang wurde etwa 1/10 des Stadtgebietes untersucht und es wurden Schäden der Klassifizierung 0-2 in einer Größenordnung von 1,2 Mio. Euro festgestellt. Wenn man dies hochrechnet kommt man auf gut und gerne 10 Mio. Euro Sanierungsbedarf für das gesamte Stadtgebiet. Teilweise handelt es sich nur um punktuelle Schäden; eine Vielzahl kann unterirdisch (mittels Inlinern) saniert werden."
- Welche Fördermittel sind für die Maßnahmen zu erwarten?
"Nach der derzeitigen Förderkulisse des Freistaates Bayern werden hierfür KEINE Fördermittel ausgereicht."
- Was ist aus sieben Prozessen der Stadt Burgkunstadt in Zusammenhang mit der Kanalförderung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit den Aktenzeichen B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517 geworden?
"Die sieben Prozesse vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth sind mittlerweile abgeschlossen. Alle Rücknahmebescheide des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wurden aufgehoben, mit der Folge, dass die ursprünglichen Förderbescheide wieder aufleben."
Über Ihre Rückmeldung bis 15.11.2013 würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
- Im Pressebericht des Obermain Tagblatts wurde vom Bürgerverein zusätzlich die Frage gestellt, wie die Finanzierung erfolgen soll, über Gebühren oder neue Schulden.
"Da die Entwässerungsanlage zu den kostenrechnenden Einrichtungen der Kommune zählt, müssen die anfallenden Sanierungskosten über die Kanalgebühren gedeckt werden."
2011: Sanierung der Kanäle im Ortskern
Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 38:
"Rund 260.000 € investierte die Stadt Burgkunstadt in die Sanierung der Kanäle im Ortskern. Die maroden Abwasserleitungen in der Lend, der inneren Kulmbacher Straße und der Lichtenfelser Straße (Foto) bis zum Schönberg wurden erneuert."
Rechtsprechung
- EuGH, Urteil vom 15.03.2012 – C-574/10 - „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/18/EG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Architektur und technische Beratung – Untersuchungs-, Planungs- und Aufsichtleistungen für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes – Durchführung des Vorhabens in mehreren Abschnitten aus haushaltsrechtlichen Gründen – Auftragswert“ - Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 9 und 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem die Gemeinde Niedernhausen Architektenleistungen über die Sanierung eines im Gemeindegebiet liegenden, Autalhalle genannten öffentlichen Gebäudes, deren Wert die in Art. 7 Buchst. b dieser Richtlinie festgesetzte Schwelle überstiegen hat, ohne europaweites Vergabeverfahren vergeben hat.
Publikationen
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 4671 (Teil 3 Ziffer 2.3.4: Gewässerverunreinigung (StGB § 324) im Falle des Unterbleibens einer erforderlichen Abwassersanierung)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>