Feuerwehrbedarfsplanung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „"Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu - unter…“)
 
(Weiterleitung nach Bedarfsplanung (Feuerwehr) erstellt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
"Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu - unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat bzw. die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen."<ref>{{VollzBekBayFwG}} Ziffer 1.1.</ref>
+
#REDIRECT [[Bedarfsplanung (Feuerwehr)]]
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Stadtratssitzung-2015-07-07]]
 
 
 
==Normen==
 
* {{VollzBekBayFwG}} Ziffer 1.1.
 
 
 
==Fußnoten==
 
<references/>
 
 
 
[[Kategorie: Feuerwehr]]
 

Aktuelle Version vom 1. Juni 2016, 07:01 Uhr

Weiterleitung nach: