Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenbetriebe sind nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 Abs. 1 GO] gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.  
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Eigenbetriebe sind nach {{GO 88}} Abs. 1 [[gemeindliche Unternehmen]], die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.  
  
 
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==Siehe auch==
 
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* [[Gemeindliche Unternehmen]]
 
* [[Rechnungsprüfung]], {{GO 106}} Abs. 3
 
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* [[Regiebetrieb]]
 
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[[Kategorie:Haushalt]]
 
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Version vom 22. April 2016, 07:37 Uhr

Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89

Siehe auch