Gemeinwohl: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
+ | |||
+ | ===Lexika=== | ||
+ | |||
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinwohl Wikipedia Gemeinwohl] | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinwohl Wikipedia Gemeinwohl] | ||
+ | |||
+ | ===Fachbeiträge=== | ||
+ | * [http://www.demo-online.de/content/citizen-value-f%C3%BCr-das-gemeinwohl demo-online.de vom 08.10.2007 - Von Ernst Prüsse, Entsorgung Dortmund GmbH, Umwelt und Entsorgung - Citizen Value für das Gemeinwohl]: "Gegen eine [[Privatisierung der öffentlichen Aufgaben]] Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung von Hausmüll zwischen kommunalen und privaten Unternehmen nimmt breiten Raum ein. Private Unternehmen fordern Zugang zu den hoheitlichen Aufgaben der [[Daseinsvorsorge]] in Städten, Kreisen und Gemeinden." | ||
==Zitate== | ==Zitate== |
Version vom 22. April 2016, 07:27 Uhr
Nach GG Art. 14 Abs. 3 ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Nach BV Art. 151 Abs. 1 dient die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
BV Art. 151 Abs. 2 bestimmt: "Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlußkraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesonders alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig."
Normen
- GG Art. 14 Abs. 3 (Enteignung)
- BV Art. 151 Abs. 1
Publikationen
Lexika
Fachbeiträge
- demo-online.de vom 08.10.2007 - Von Ernst Prüsse, Entsorgung Dortmund GmbH, Umwelt und Entsorgung - Citizen Value für das Gemeinwohl: "Gegen eine Privatisierung der öffentlichen Aufgaben Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung von Hausmüll zwischen kommunalen und privaten Unternehmen nimmt breiten Raum ein. Private Unternehmen fordern Zugang zu den hoheitlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge in Städten, Kreisen und Gemeinden."
Zitate
- "...dem Gut, das der größten Zahl gemeinsam ist, [wir] die geringste Fürsorge zuteil. Jeder denkt hauptsächlich an sein eigenes, fast nie an das gemeinsame Interesse." (Aristoteles) <ref>Aristoteles, Politik, 2. Buch, 3. Kapitel</ref>
- "Das Wohl des Volkes soll oberstes Gesetz sein." - Cicero: »De legibus III«, 3, 8
Links
Fußnoten
<references />