Gemeinderatsmitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 5000 bis zu 10000 [[Gemeindeeinwohner|Einwohnern]] 20<ref>Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>. ({{GO 31}} Abs. 2 Satz 2).
 
Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 5000 bis zu 10000 [[Gemeindeeinwohner|Einwohnern]] 20<ref>Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>. ({{GO 31}} Abs. 2 Satz 2).
  
 
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Version vom 21. April 2016, 22:30 Uhr

Die Gemeinderatsmitglieder werden nach GO Art. 31 Abs. 2 Satz 1 in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt.

Stadt Burgkunstadt

Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 5000 bis zu 10000 Einwohnern 20<ref>Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>. (GO Art. 31 Abs. 2 Satz 2).

Siehe auch

Fußnoten

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