Haushaltssatzung der Stadt Burgkunstadt für das Haushaltsjahr 2013: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. April 2016, 19:21 Uhr
Haushaltssatzung der STADT BURGKUNSTADT (Landkreis Lichtenfels) für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgestellt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.994.970 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 4.308.540 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 534.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 V.H.
b) für die Grundstücke (B) 300 V.H.
2. Gewerbesteuer 350 V.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Burgkunstadt, 03.O7.2013
P e t t e r i c h
Erster Bürgermeister