NJW 1976, 637: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. April 2016, 13:39 Uhr

  • BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - VII C 53.73 = NJW 1976, 637: Wenn ein Bürger von einem Landtag eine bestimmte Handlung fordert, liegt eine Petition vor. Das Petitionsrecht des GG Art. 17 gibt einen Anspruch auf Erledigung durch die sachlich zuständige Stelle.<ref>Amtliche Leitsätze 2 und 3</ref>