Hinweispflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2016, 11:43 Uhr
Rechtsprechung
- BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.09.1995 - 1 BvR 632/94 = NJW-RR 1996, 253 - Überraschungsentscheidung - fehlender Hinweis auf entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt
- BVerfG, Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 = BVerfGE 84, 188: Es verstößt gegen Art. 103 I GG, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
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