Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
 
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  
Niemand darf wegen seines Geschlechtes... benachteiligt oder bevorzugt werden." ({{GG 3}} Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1)
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Niemand darf wegen seines Geschlechtes... benachteiligt oder bevorzugt werden."  
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({{GG 3}} Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1)
  
 
==Normen==
 
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Version vom 13. März 2016, 10:38 Uhr