Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
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Niemand darf wegen seines Geschlechtes... benachteiligt oder bevorzugt werden." ({{GG 3}} Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1)
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==Normen==
 
==Normen==
  
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* {{GG 3}} Abs. 2 und Abs. 3
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* {{GG 3}} Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1
  
 
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Version vom 13. März 2016, 10:38 Uhr