Gemeindeangehörige: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Gemeindeangehörige sind nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt15 Art. 15 Abs. 1 Satz 1 …“)
(kein Unterschied)

Version vom 16. Juni 2013, 07:02 Uhr

Gemeindeangehörige sind nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner.