Gesplittete Abwassergebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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==Erfordernis der Einführung<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>== | ==Erfordernis der Einführung<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>== | ||
"Die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für [[Abwasser]] ([[Schmutzwasser]] und [[Niederschlagswasser]]) nach dem modifizierten Frischwassermaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedenklich, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nur geringfügig sind. | "Die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für [[Abwasser]] ([[Schmutzwasser]] und [[Niederschlagswasser]]) nach dem modifizierten Frischwassermaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedenklich, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nur geringfügig sind. | ||
− | Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung nicht mehr als 12% beträgt | + | Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung nicht mehr als 12% beträgt<ref>{{BVerwG 8 B 11.84}}</ref>. Im Zweifelsfall trägt die Kommune die Beweislast, dass von der Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr abgesehen werden kann<ref>{{BayVGH 23 B 02.1937}}</ref>."<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref> |
In Burgkunstadt beträgt der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung ca. 22% (Stand Oktober 2014). | In Burgkunstadt beträgt der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung ca. 22% (Stand Oktober 2014). |
Version vom 7. März 2016, 00:13 Uhr
Hintergrund<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>
"Die Kosten für die Beseitigung und Aufbereitung von Regen- und Schmutzwasser, das in die Kanalisation geleitet wird, wurden in Deutschland zunächst lediglich über eine einzige Abwassergebühr abgerechnet. Nach mehreren Gerichtsurteilen müssen in bestimmten Fällen zwei verschiedene Gebühren berechnet und erhoben werden: die Gebühr für Niederschlagswasser und die Gebühr für Schmutzwasser. Beide sind Teil der Wasser- und Abwasserkosten in Deutschland. Im Gegensatz dazu wurde beim einheitlichen Frischwassermaßstab die Abführung des Oberflächen- und Niederschlagswassers meist durch einen pauschalen Aufschlag auf die Abwassergebühr erhoben. Dessen Höhe wiederum richtete sich dabei nach dem jeweiligen Verbrauch von Frischwasser."<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>
Erfordernis der Einführung<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>
"Die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) nach dem modifizierten Frischwassermaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedenklich, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nur geringfügig sind. Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung nicht mehr als 12% beträgt<ref>BVerwG, Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84</ref>. Im Zweifelsfall trägt die Kommune die Beweislast, dass von der Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr abgesehen werden kann<ref>BayVGH, Beschluss vom 31.03.2003 - 23 B 02.1937</ref>."<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>
In Burgkunstadt beträgt der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung ca. 22% (Stand Oktober 2014).
Der Stadtrat Burgkunstadt hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 die Einführung der gesplitteten Abwasergebühr beschlossen.
Stadtrat
- Stadtratssitzung-2016-03-08
- Stadtratssitzung-2015-09-15
- Stadtratssitzung am 18.08.2015 - Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführen.
- Stadtratssitzung am 14.04.2015 - Der Burgkunstadter Stadtrat beschließt, dass die gesplittete Abwassergebühr eingeführt wird. (13/8)
- Stadtratssitzung am 10.03.2015 - Der Burgkunstadter Stadtrat beschließt, dass zwei Gebührenbescheide, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden, zurückgenommen werden. (13/6)
- Stadtratssitzung am 04.11.2014 - Der Burgkunstadter Stadtrat lehnte die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr trotz Kenntnis der Rechtslage ab. (15/5)
Beispiele
- Bad Staffelstein (ab 15.06.2006)
- Bayreuth (ab 01.01.2009)
- Coburg
- Forchheim (ab 01.01.2009)
- Hallstadt
- Küps (ab 01.04.2010)
- Langenzenn (ab 01.2016)
- Neuburg an der Donau
- Trebgast (ab 01.01.2014)
Normen
- KAG Art. 8 Abs. 4
Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003 - 9 B 51.03
- BVerwG, Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84
- BVerwG, Beschluss vom 12.06.1972 - VII B 117.70
Oberverwaltungsgerichte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
Weitere Oberverwaltungsgerichte
Verwaltungsgerichte (VG)
- VG Gießen, Beschluss vom 08.02.2013 - 8 L 1734/12.GI Rückwirkende Einführung gesplitteter Abwassergebühr rechtswidrig, wenn nicht rechtzeitig auf Einführung hingewiesen wird
Publikationen
Lokalpresse
- Obermain Tagblatt Online vom 19.08.2015 - Abwassergebühr wird gesplittet - "Stadtrat stimmt rückwirkend zum 1. Januar für Aufteilung in Schmutz- und Niederschlagswasser"
Überregionale Presseberichte
- oberpfalznetz.de vom 05.10.2015 - Abwasser: Teurer, aber gerechter: "Speichersdorf. (ak) Die Bürger müssen deutlich tiefer in die Brieftasche greifen. Die Gemeinde hebt die Abwassergebühren zum 1. Oktober an. Dazu wird's aber für alle Einleiter in Sachen Niederschlagswasser ein bisschen gerechter."
Fachbeiträge
- Dr. Juliane Thimet, Gesplittete Abwassergebühr oder Neues von der teuer erkauften Gerechtigkeit, Bayerischer Gemeindetag 4/2014, Seite 170 ff.
- Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) - Lösungsansätze zur Grundlagenerhebung auf Basis amtlicher Geodaten
- Freunde der Erde, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Landesarbeitskreis Wasser, Willi Hennebrüder: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? als PDF-Datei. In: Fachbeitrag aus Kommunale Steuerzeitschrift, Heft 1/2003, Seiten 5ff., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)<ref>Quelle: Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>
- Wikipedia "Gesplittete Abwassergebühr“
- Abwassergebühren für Niederschlagswasser, von Verwaltungsdirektor Wolfgang Fabry, Mühlheim am Main
Gerichtsverfahren
Lokale Berichterstattung
- Obermain Tagblatt Online vom 11.03.2015 - Kommt die gesplittete Abwassergebühr?: "Stadtrat nimmt zwei Bescheide wegen Klagen zurück – Debatte über die Nachteile der Splittung"
- Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 - Ordnungsruf für streitbare Stadträte - Zwist um Aufsplittung der Abwassergebühr – Kosten von 1,65 Millionen Euro für Hort in Grundschule
- Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 - "Stellungnahme: Bürgermeisterin: Abwassergebühr stabil und Kanalanschluss die beste Lösung für alle"
BLOG-Beiträge
- Bernd Weickert, Wann kommt eine gültige Abwassersatzung? BLOG vom 12.03.2015
- Bernd Weickert, Blog vom 06.11.2014 - Ordnungsruf für die Heimatpresse
FAQ
Siehe auch
Fußnoten
<references />