Familienpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Rechtsprechung== *[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20A%20569/91 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91] -…“)
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
*[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20A%20569/91 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91] - kommunales Kindergeld: Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.
+
*[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20A%20569/91 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91] - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.

Version vom 15. Juni 2013, 11:48 Uhr


Rechtsprechung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91 - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.