Förmliches Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | :"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>{{BVerfG 2 BvR 15/62}} Abs. 55</ref> | + | :"Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine [[Verordnung]] ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>{{BVerfG 2 BvR 15/62}} Abs. 55</ref> |
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2016, 09:14 Uhr
Förmliche Gesetze sind nur solche
- "Rechtsnormen, die im vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden sind. Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist"<ref>BVerfG, Urteil vom 03.07.1962 - 2 BvR 15/62 Abs. 55</ref>
Fußnoten
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