Investitionsrate: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Investitionsrate bezeichnet man die Zuführung, "soweit sie über die ordentliche [[Kredittilgung]] hinausgeht".<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 78</ref>
 
Als Investitionsrate bezeichnet man die Zuführung, "soweit sie über die ordentliche [[Kredittilgung]] hinausgeht".<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 78</ref>
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[[Zuführung zum Vermögenshaushalt]] ./. [[Kredittilgung]]
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2016, 13:53 Uhr

Als Investitionsrate bezeichnet man die Zuführung, "soweit sie über die ordentliche Kredittilgung hinausgeht".<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 78</ref>

Formel

Zuführung zum Vermögenshaushalt ./. Kredittilgung


Fußnoten

<references />