Stadtratssitzung-2016-02-02: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die in der Stadt Burgkunstadt bestehenden Haushaltsprobleme können im Rahmen einer ehrenamtlichen Betätigung nicht gelöst werden, da die Aufgabe zu umfangreich ist. Eine Außensicht auf die Haushaltssituation ist notwendig, um entsprechende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln, sowie zukünftige Investitionen auch wieder ohne die Aufnahme neuer Schulden tätigen zu können. Der externe Sachverstand des BKPV ist erforderlich, um die volle haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, insbesondere auch für künftige Generationen in unserer Stadt. | ||
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+ | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) folgende Fragestellungen zu beauftragen: | ||
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+ | 3. Ggf. ist zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Begutachtung im Zusammenhang mit der anstehenden überörtlichen Prüfung zu kombinieren und die überörtliche Prüfung vorzuziehen. | ||
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+ | Die Stadtverwaltung wird gebeten zu klären, ob die überörtliche Prüfung auf das 1. oder 2. Quartal 2016 (so frühzeitig wie möglich) vorgezogen werden kann, damit die Ergebnisse noch in die Haushaltsberatung 2017 einfließen können. | ||
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+ | Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband fördert die Wirtschaftsführung seiner Mitglieder auf Antrag durch Beratung und durch die Erstellung von Handlungsempfehlungen. Er ist die erste Adresse in Bayern, was sachverständige Beratung in Haushaltsfragen und Zugriffsmöglichkeiten auf Vergleichsdaten anderer Kommunen angeht. | ||
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+ | Die Kämmerin hat in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 10.11.2015 ausdrücklich mitgeteilt, dass eigene Konsolidierungskonzepte nicht erarbeitet werden können. Sie sieht diese Aufgabe in der alleinigen Verantwortung des Stadtrats (Sinngemäße Aussage: “Es kann nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um.") | ||
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+ | Die Haushaltskonsolidierung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar. Wir gehen daher davon aus, dass diese Aufgabe nicht anders als durch Beiziehung externen Sachverstands zu lösen ist und auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beauftragt werden darf. Bei Zweifeln ist dies mit der Rechtsaufsicht abzustimmen." | ||
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+ | ===07 Jahresrechnung 2014 - Vorstellung des Pürfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses=== | ||
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+ | ===08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO=== | ||
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+ | ===09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2016=== | ||
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+ | ===10 Anfragen=== | ||
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[[Kategorie:Protokoll]] | [[Kategorie:Protokoll]] |
Version vom 29. Januar 2016, 13:43 Uhr
Bausschuss
Stadtrat
Öffentliche Tagesordnung
01 Bekanntgaben
02 Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage "Am Hügel" (Franz-Roscher-Straße) Einbau einer Enthärtungsanlage
03 Sanierung Feuerwehrhaus Burgkunstadt; Beauftragung von Ingenieurleistungen für den Bereich Haustechnik
04 Aufwertung Kordigast - Grundsatzbeschluss
05 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt
06 Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) mit der Erstellung eines Haushaltssanierungsgutachtens
Antrag des Bürgervereins
Datei:BV 20160202 BKPV01 [[Datei:BV_20160202_BKPV02
"Die Fraktion des Bürgervereins stellt folgende Anträge für die öffentliche Tagesordnung der Stadtratsitzung am 02.02.2016:
TOP Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) mit der Erstellung eines Haushaltssanierungsgutachtens
Die in der Stadt Burgkunstadt bestehenden Haushaltsprobleme können im Rahmen einer ehrenamtlichen Betätigung nicht gelöst werden, da die Aufgabe zu umfangreich ist. Eine Außensicht auf die Haushaltssituation ist notwendig, um entsprechende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln, sowie zukünftige Investitionen auch wieder ohne die Aufnahme neuer Schulden tätigen zu können. Der externe Sachverstand des BKPV ist erforderlich, um die volle haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, insbesondere auch für künftige Generationen in unserer Stadt.
Antrag Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) folgende Fragestellungen zu beauftragen:
Beschluss I:
1. Welche Haushaltskennzahlen weichen deutlich von Vergleichswerten vergleichbarer Kommunen ab?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BKPV für Burgkunstadt vorgeschlagen, um eine Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel nachhaltiger Schuldenreduzierung und Wiedererlangung der vollen haushaltsrechtlichen Handlungsfähigkeit zu erreichen?
3. Ggf. ist zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Begutachtung im Zusammenhang mit der anstehenden überörtlichen Prüfung zu kombinieren und die überörtliche Prüfung vorzuziehen.
4. Die voraussichtlichen Kosten sind in den Haushalt 2016 einzustellen. Sollten seitens der Verwaltung Bedenken bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung bestehen, ist der Zeitpunkt der Beauftragung mit der Rechtsaufsicht abzustimmen.
Beschluss II:
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu klären, ob die überörtliche Prüfung auf das 1. oder 2. Quartal 2016 (so frühzeitig wie möglich) vorgezogen werden kann, damit die Ergebnisse noch in die Haushaltsberatung 2017 einfließen können.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband fördert die Wirtschaftsführung seiner Mitglieder auf Antrag durch Beratung und durch die Erstellung von Handlungsempfehlungen. Er ist die erste Adresse in Bayern, was sachverständige Beratung in Haushaltsfragen und Zugriffsmöglichkeiten auf Vergleichsdaten anderer Kommunen angeht.
Die Kämmerin hat in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 10.11.2015 ausdrücklich mitgeteilt, dass eigene Konsolidierungskonzepte nicht erarbeitet werden können. Sie sieht diese Aufgabe in der alleinigen Verantwortung des Stadtrats (Sinngemäße Aussage: “Es kann nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um.")
Die Haushaltskonsolidierung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar. Wir gehen daher davon aus, dass diese Aufgabe nicht anders als durch Beiziehung externen Sachverstands zu lösen ist und auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beauftragt werden darf. Bei Zweifeln ist dies mit der Rechtsaufsicht abzustimmen."